Zahnarzt

Eine Fissuren- oder Grübchenversiegelung dient als nachweisbar wirksame Kariesprophylaxe. Zahlreiche wissenschaftliche Studien verifizieren die Wirksamkeit des Verfahrens. Zusätzlich sind die verwendeten Materialien als zuverlässig und verträglich einzustufen. 

Insbesondere in der Phase nach dem Zahndurchbruch sind die Kauflächen der Molaren; der bleibenden Backenzähne, besonders kariesgefährdet. Um der Entstehung von Karies an den entsprechenden Stellen präventiv entgegenzuwirken, ist eine Fissurenversiegelung empfehlenswert. Durch die Versiegelung verschließt der Zahnarzt Kariesbakterien mit Hilfe eines strapazierfähigen Kunststoffmaterials den Zugang. Eine Grübchen- bzw. Fissurenversiegelung der großen bleibenden Backenzähne ist bei Kindern und Erwachsenen sinnvoll, wenn die Patienten spezifische Befunde erkennen lassen.   

Grundsätzlich ist die Methode sinnvoll, wenn Patienten ein objektiv erhöhtes Kariesrisiko besitzen oder anhaltend erschwerte Mundhygienemöglichkeiten identifiziert werden. Für Behinderte, Patienten mit festsitzendem Zahnersatz bzw. kieferorthopädischen Apparaturen, Menschen mit krankhafter Mundtrockenheit und Personen in sozial schwierigen Lebenssituationen ist eine Versiegelung ein effektives Instrument zur Kariesvermeidung. 

Zusätzlich sind kariesfreie Fissuren mit stark zerklüfteten Reliefstrukturen zu versiegeln, da sie mögliche Eintrittspforten für Kariesbakterien darstellen. Die situative Karieseinschätzung ist in diesen Fällen unbedeutend. Registriert der Zahnarzt Grübchen oder Fissuren, die von Schmelzkaries befallen sind, ist eine Versiegelung im Anschluss an die Abtragung der Karies anzuraten. Sind Partikel bzw. Elemente einer bestehenden Versiegelung beschädigt und reparaturbedürftig, erhöht eine zielgerichtete Nachversiegelung effektiv den Kariesschutz.   

Personen mit einem erhöhten Kariesrisiko sollten ergänzend eine zusätzliche Versiegelung weiterer Zähne anstreben. Grundsätzlich können neben den Molaren, Milchmolare, Prämolare, Front- und Eckzähne versiegelt werden.   

Vor einer Fissuren- bzw. Grübchenversiegelung ist die situative Beschaffenheit der jeweiligen Zahnflächen zu untersuchen. Abhängig von der Befundlage bzw. der Zahngesundheit nutzt der behandelnde Zahnarzt zur Kariesprophylaxe entweder die Methode der Versiegelung oder greift alternativ auf eine Füllungstherapie zurück. Prinzipiell sind lediglich gesunde Zähne oder solche mit einer oberflächlichen Schmelzkaries für Versiegelungen geeignet. Zähne, die von fortgeschrittener Karies befallen sind, erfordern eine Fülltherapie. Dentinkaries ist demnach ein Ausschlusskriterium für das Verfahren.   

Vor der Versiegelung reinigt der Zahnarzt die Kauflächen umfassend und unterzieht die zu behandelnden Areale einer fundierten Untersuchung. Damit sich Zahn und Versiegelungsmaterial dauerhaft miteinander verbinden, werden die oberen Schmelzoberflächen der Zähne mit Hilfe eines Säure – Gels angeraut. Im Anschluss spült der Arzt das Gel ab und trocknet die Zahnoberflächen. Im Anschluss wird das Verbundmaterial auf den Zahn gegeben. Mit Hilfe von Licht wird das Material unmittelbar an der Zahnoberfläche ausgehärtet. Den Abschluss der Behandlung markiert die Überprüfung der Okklusion ( dem Biss ). Ergänzend benetzt der Arzt den Zahn mit einem Fluoridpräparat.   

Die Behandlung für eine präventive Versiegelung umfasst wenige Minuten. Invasive Behandlungsschritte, die die Zahnsubstanz schädigen können, müssen nicht vorgenommen werden. Die Füllungstherapie ist demgegenüber ein minimal invasives Verfahren. Die kariesbefallene Stelle wird im Zuge des Eingriffs abgetragen. Der zurückbleibende Defekt ist mit Kunststoff abzuschließen.


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